Service Hundeführerliste, der vom Kreis bestätigten Nachsuchengespanne

Für Nachsuchen auf Schalenwild sind Ihnen nachfolgende, von der Jagdbehörde bestätigte, Gespanne behilflich.

Die Hundeführer sind nur an dem Zurstreckebringen des kranken Wildes interessiert! Sie haben absolute Schweigepflicht!

Bei unklaren oder nicht zu findenden Pirschzeichen zögern Sie bitte nicht, einen der Spezialisten zu Rate zu ziehen!

 

Reihenfolge beliebig, ohne Ansehen der Person, Leistung, Erfolge oder Häufigkeit der Nachsuchen. Die Gespanne sind bestätigt nach §§27 und 28 des NJagdG.

 

Name     Hochwild      Rehwild    Rasse  

Sudhoff, Andreas

Mobil:0170 4607351

Mobil:0170 7928054

          JA        HS

Jantzen, Gerd

Festnetz: 05827/ 1209

Mobil: 0170/ 6317503

 JA  - HS

Luhmann, Meike

Festnetz: 05054/ 1679

Mobil: 0173/ 6067428

JA - HS

Lühmann, Jürgen

Mobil: 0160/ 8722997

 JA - HS

Söhl Stefanie

Festnetz:05873/9800276

Mobil: 0172/ 7707716

 

JA JA MV

Mai, Uwe

Festnetz: 05051/ 2679

Mobil: 0170/ 7928053

JA - HS

Schulze, Hellmut

Festnetz: 05827/ 341

Mobil: 0172/ 9353165

JA -       HS

Neue Hundeführerliste für alle weiteren Aufgaben unserer 4läufigen Jagdgefährten:

Ausbildungskurse für Jagdhunde

Auch in diesem Jahr finden wieder einige Ausbildungskurse für Jagdhunde in unserem Hegering statt. Für Interessierte geben wir gerne Auskunft über die Möglichkeiten und helfen gerne weiter.

 

Fuchsapport
Auch Würstchen kann man apportieren, - und nein, das ist nicht aus Plastik!
Auch mit 14 Wochen zeigt Carla schon große Bringfreude! Früh übt sich.....
Auch Terrier können eine volle Brauchbarkeitsprüfung schaffen!

Geändertes Niedersächsisches Hundegesetz

Am 25.05.2011 hat der Niedersächsische Landtag die Neufassung des Niedersächsischen Hundegesetzes verabschiedet.

Dieses trat nach der Veröffentlichung am 1. Juli 2011 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind:

Jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, muß einen Chip haben.

Jeder Hundebesitzer muß für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die Personenschäden bis zu einer Höhe von einer halben Million und Sachschäden bis zu 250.000 € abdeckt.

Ab dem 1. Juli 2013 muß jeder Hundehalter seinen Hund beim niedersächsischen Hunderegister gemeldet haben. Jeder Hundehalter, der in den letzten 10 Jahren nicht mindestens 2 Jahre durchgehend einen Hund besessen hat und dies über die Steuerklärung nachweisen kann, muss einen praktischen und theoretischen Sachkundenachweis erbringen.

Hundeführer, die einen Hund auf einer Brauchbarkeitsprüfung geführt haben oder Personen, die Richter bei Brauchbarkeitsprüfungen sind, gelten als sachkundige Personen.

(siehe auch unter: Aktuelle Dokumente zum Download)