Service Hundeführerliste, der vom Kreis bestätigten Nachsuchengespanne
Für Nachsuchen auf Schalenwild sind Ihnen nachfolgende, von der Jagdbehörde bestätigte, Gespanne behilflich.
Die Hundeführer sind nur an dem Zurstreckebringen des kranken Wildes interessiert! Sie haben absolute Schweigepflicht!
Bei unklaren oder nicht zu findenden Pirschzeichen zögern Sie bitte nicht, einen der Spezialisten zu Rate zu ziehen!
Reihenfolge beliebig, ohne Ansehen der Person, Leistung, Erfolge oder Häufigkeit der Nachsuchen. Die Gespanne sind bestätigt nach §§27 und 28 des NJagdG.
Name | Hochwild | Rehwild | Rasse |
Sudhoff, Andreas Mobil:0170 4607351 Mobil:0170 7928054 |
JA | HS | |
Jantzen, Gerd Festnetz: 05827/ 1209 Mobil: 0170/ 6317503 |
JA | - | HS |
Luhmann, Meike Festnetz: 05054/ 1679 Mobil: 0173/ 6067428 |
JA | - | HS |
Lühmann, Jürgen Mobil: 0160/ 8722997 |
JA | - | HS |
Söhl Stefanie Festnetz:05873/9800276 Mobil: 0172/ 7707716
|
JA | JA | MV |
Mai, Uwe Festnetz: 05051/ 2679 Mobil: 0170/ 7928053 |
JA | - | HS |
Schulze, Hellmut Festnetz: 05827/ 341 Mobil: 0172/ 9353165 |
JA | - | HS |
Neue Hundeführerliste für alle weiteren Aufgaben unserer 4läufigen Jagdgefährten:
PDF-Dokument [47.0 KB]
Ausbildungskurse für Jagdhunde
Auch in diesem Jahr finden wieder einige Ausbildungskurse für Jagdhunde in unserem Hegering statt. Für Interessierte geben wir gerne Auskunft über die Möglichkeiten und helfen gerne weiter.
Geändertes Niedersächsisches Hundegesetz
Am 25.05.2011 hat der Niedersächsische Landtag die Neufassung des Niedersächsischen Hundegesetzes verabschiedet.
Dieses trat nach der Veröffentlichung am 1. Juli 2011 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, muß einen Chip haben.
Jeder Hundebesitzer muß für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung nachweisen, die Personenschäden bis zu einer Höhe von einer halben Million und Sachschäden bis zu 250.000 € abdeckt.
Ab dem 1. Juli 2013 muß jeder Hundehalter seinen Hund beim niedersächsischen Hunderegister gemeldet haben. Jeder Hundehalter, der in den letzten 10 Jahren nicht mindestens 2 Jahre durchgehend einen Hund besessen hat und dies über die Steuerklärung nachweisen kann, muss einen praktischen und theoretischen Sachkundenachweis erbringen.
Hundeführer, die einen Hund auf einer Brauchbarkeitsprüfung geführt haben oder Personen, die Richter bei Brauchbarkeitsprüfungen sind, gelten als sachkundige Personen.
(siehe auch unter: Aktuelle Dokumente zum Download)